Rechtsöffnungsbegehren

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 Was ist ein Rechtsöffnungsbegehren?

Damit der Rechtsvorschlag beseitigt werden kann, muss der Gläubiger dem zuständigen Gericht ein Rechtsöffnungsbegehren stellen. Über die Rechtsöffnung wird im Rechtsöffnungsverfahren entschieden. Nach erfolgreich erteilter Rechtsöffnung (und beseitigtem Rechtsvorschlag) kann der Gläubiger die Betreibung mit dem Fortsetzungsbegehren fortsetzen.

 Warum ist ein Rechtsöffnungsbegehren wichtig?

Erhebt der Schuldner Rechtsvorschlag, ruht das Betreibungsverfahren vorerst. Erst wenn der Rechtsvorschlag beseitigt wurde, kann die Betreibung fortgesetzt werden.