Was ist ein Generalunternehmervertrag?
Der Generalunternehmervertrag ist ein Werkvertrag gemäss Art. 363 ff. OR. Die Vertragsparteien sind der Bauherr sowie der Generalunternehmer. Mit Ausnahme der Architekturleistungen führt der Generalunternehmer das Bauvorhaben als Gesamtes aus. Bei einem Generalunternehmervertrag werden sämtliche Bauleistungen inklusive der Bauleitung in einem einzigen Vertrag zusammengefasst.