Begehren um definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes

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 Was ist eine definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes?

Die definitive Eintragung erfolgt, wenn der Anspruch des Handwerkers in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewiesen worden ist. In diesem Falle wird das Bauhandwerkerpfandrecht definitiv im Grundbuch eingetragen, womit es für den Handwerker erst verwertbar wird. Der Entscheid über die definitive Eintragung ergeht in einem ordentlichen Verfahren beim zuständigen Gericht.