Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag - was ist gültig?
Geposted von Michele Blasucci am
Arbeitgeber versuchen häufig ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag zu platzieren. Dies bedeutet für den Arbeitnehmer meist eine einschneidende Beschränkung bei einem Stellenwechsel. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Voraussetzungen für ein rechtsgültiges Konkurrenzverbot erfüllt sein müssen.
Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag
Bei der Anstellung von Kaderleuten oder Angestellten mit viel Kundenkontakt versuchen Arbeitgeber häufig ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag durchzusetzen. Geht der Arbeitnehmer darauf ein, darf er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht auf eigene Rechnung ein Geschäft betreiben, welches den ehemaligen Arbeitgeber konkurrenziert (tätigkeitsbezogen) oder bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten (unternehmensbezogen).
Die Klausel im Arbeitsvertrag sollte die Dauer, den geografischen Umfang und den Gegenstand (tätigkeits- oder unternehmensbezogen) des Konkurrenzverbotes eindeutig regeln (Art. 340a OR). Übermässige Konkurrenzverbote können vom Richter auf das erlaubte Mass heruntergesetzt werden.
Wann ist es rechtsgültig?
Damit das Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag rechtsgültig ist, müssen folgende Kriterien gemäss Art. 340 und 340a OR erfüllt sein:
- Der austretende Mitarbeiter muss Einblick in Geschäftsgeheimnisse seines früheren Arbeitgebers gehabt haben, die er tatsächlich zu dessen Schaden verwenden könnte.
- Es muss schriftlich vereinbart sein.
- Die genaue Tätigkeit muss präzise umschrieben sein.
- Es muss örtlich und zeitlich (maximal drei Jahre) begrenzt sein.
- Es darf nicht zu einem Berufsverbot werden, welches das wirtschaftliche Fortkommen gefährdet.
Das Konkurrenzverbot ist nicht mehr gültig, wenn dem Arbeitnehmer ohne begründeten Anlass gekündigt wird. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall, dass der Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Anlass kündigt.
Beendet man das Arbeitsverhältnis mit einer Aufhebungsvereinbarung, sollte man klarstellen, ob das Konkurrenzverbot wegfällt oder nicht.
Was sind die Folgen der Übertretung?
Missachtet der Arbeitnehmer ein rechtsgültiges Konkurrenzverbot muss er den daraus erwachsenen Schaden ersetzen. Oft vereinbart man im Arbeitsvertrag jedoch eine Konventionalstrafe, die dann vom Arbeitnehmer bezahlt werden muss.
Neben diesem vertraglichen Konkurrenzverbot gibt es auch gesellschaftsrechtliche. Der Gesellschafter einer GmbH hat z.B. ein verstärkte Treuepflicht und ein Konkurrenzverbot.
Geposted von Michele Blasucci am